Kaum Anerkennungen

Kirchenasyl endet selten positiv für die Schutzsuchenden

Ein Kirchenasyl führt für die Betroffenen nur selten zum Erfolg bei den Behörden. 2021 wurde in lediglich neun Kirchenasyl-Fällen die Entscheidung zur Überstellung in einen anderen EU-Mitgliedstaat zurückgenommen, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervorgeht. In 529 Fällen wurde entschieden, das sogenannte Selbsteintrittsrecht nicht auszuüben. Kirchengemeinden und die bei Ihnen Schutzsuchenden hatten damit in weniger als zwei Prozent der Fälle mit ihrer Bitte um Anerkennung eines Härtefalls Erfolg.

Den Angaben zufolge wurden dem Bundesamt 2021 insgesamt 822 Fälle von Kirchenasyl gemeldet. In 623 Fällen legten die Gemeinden ein Dossier vor, wie es die vor einigen Jahren zwischen Kirchen und Bamf geschlossene Vereinbarung vorsieht. Die noch nicht entschiedenen Fälle sind entweder noch in Bearbeitung oder haben sich auf andere Weise erledigt. Die weit überwiegende Zahl der Fälle betraf die Bitte, nicht in einen anderen EU-Staat zurückgeschickt zu werden.

Das Bundesinnenministerium verteidigte die Entscheidungspraxis. Bei Dublin-Verfahren komme es bei der Bewertung, ob es sich um einen besonderen Härtefall handelt, es gehe darum dazulegen, warum es unzumutbar sein solle, das Asylverfahren in einem anderen europäischen Land zu durchlaufen. In den Dossiers würden aber vielfach Gründe vorgetragen, die für eine Entscheidung des Bundesamts darüber „nicht entscheidungsrelevant“ seien. epd

Prot. Dekanat Germersheim

Der Prot. Kirchenbezirk Germersheim bildet den südöstlichen Teil der Evang. Kirche der Pfalz  (Prot. Landeskirche) und besteht aus insgesamt 16 Kirchengemeinden. Verwaltungssitz ist das Dekanat in Germersheim, Hauptstr. 1 (gegenüber der Kreisverwaltung).

Dekan Dr. Michael Diener

Tel: 07274-94 999 11

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